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SPD Fraktion beantragt im Gemeinderat eine verbindliche Regelung zum Kauf fair gehandelter Waren zu beschließen

Veröffentlicht am 21.11.2010 in Fraktion

Viele Waren unseres täglichen Konsums stammen aus Ländern, in denen die Einhaltung grundlegender Sozial- und Umweltstandards gesetzlich nicht geregelt ist oder nicht kontrolliert wird. Aus diesem Grund kommt es häufig zu massiven Verletzungen international anerkannter Arbeitsrechte, schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Arbeiterinnen und Arbeitern und nicht zuletzt auch zu ausbeuterischer Kinderarbeit. Der faire Handel unterstützt Produzentinnen und Produzenten in den Entwicklungsländern, um ihnen eine menschenwürdige Existenz aus eigener Kraft zu ermöglichen.

Durch gerechtere Handelsbeziehungen sollen die Lebensbedingungen der Menschen in diesen Ländern verbessert, die Binnenwirtschaft gestärkt und langfristig ungerechte Weltwirtschaftsstrukturen abgebaut werden. Beim fairen Handel sichern verlässliche Mindestpreise und Aufschläge für soziale Projekte eine menschenwürdige Existenz und verhindern einen aus Armut heraus erzwungenen Raubbau an der Umwelt.
Mit der Ratifizierung der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Maßnahmen gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, wie solche, die Kinder einem körperlichen, psychologischen oder sexuellen Missbrauch aussetzt und solche die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich ist, zu ergreifen.
Es dürfen im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen der Gemeinde Köngen nur noch Produkte Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 hergestellt wurden.

 

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