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Werden Rentner jetzt zur Kasse gebeten, womöglich sogar bestraft?

Veröffentlicht am 15.07.2009 in Allgemein

Wer die Presse, auch den Köngener Anzeiger, verfolgt, kann diesen Eindruck bekommen. Hier sind die Fakten:

Renteneinkünfte sind seit Jahrzehnten steuerpflichtig. Durch großzügige steuerliche Regelungen haben jedoch nur wenige Rentner davon etwas gespürt. Denn wer nur eine Sozialversicherungsrente und allenfalls geringfügige weitere Einkünfte bezieht, blieb in der Vergangenheit zumeist unter den Freibeträgen bei der Einkommensteuer. Das wird auch weiterhin so sein.

Wenn Sie also außer Ihrer gesetzlichen Rente keine anderen Einkünfte haben, so haben Sie gar nichts zu befürchten.

Nichts unternehmen müssen Sie selbstverständlich auch, wenn Sie Ihre Einkünfte einschließlich Ihrer Rente bisher schon richtig in Ihrer Steuererklärung oder in einem "Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung" angegeben haben.

Aber wo ist dann ein Problem?

Rentner, die mehr als geringfügige weitere Einkünfte haben (z.B. höhere Betriebsrenten oder Mieteinnahmen), könnten schon bisher wegen dieser anderen Einkünfte steuerpflichtig sein. Allerdings ist dies sehr oft auch dem Finanzamt nicht bekannt. Da die Rentenversicherung ab diesem Jahr den Finanzämtern die Höhe der Rentenbezüge mitteilen muss, kann das Finanzamt nunmehr leichter überprüfen, ob Einkünfte verheimlicht wurden.

Wer sicher gehen will, dass er nicht aufgrund weiterer Einkünfte steuerpflichtig sein könnte, sollte seine steuerliche Situation überprüfen oder von Fachleuten prüfen lassen.

Bei der größten Zahl der Fälle ist übrigens dem Fachmann in wenigen Minuten klar, dass keine Steuerpflicht bestand und besteht, man also auch nichts zu unternehmen braucht. Und in besonders glücklichen (überraschend vielen!) Fällen kann sich sogar ergeben, dass von den Banken einbehaltene Zinsabschlagsteuer vom Finanzamt wieder erstattet werden muss.

 

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