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Zensur von Beiträgen für den Köngener Anzeiger?

Veröffentlicht am 13.06.2009 in Allgemein

Zensur ist die – zumeist staatliche – Kontrolle von veröffentlichten oder zur Veröffentlichung bestimmten Presseerzeugnissen. Mit Vorzensur werden einschränkende Maßnahmen vor der Herstellung von Geisteswerken, insbesondere die Abhängigkeit der Veröffentlichung von einer behördlichen Vorprüfung und Genehmigung des Inhalts, bezeichnet. Das in der BRD ausnahmslos geltende Zensurverbot gilt für die Vorzensur. So nachzulesen im Lexikon „Das aktuelle wissen.de“.

Zensur von Beiträgen für den Köngener Anzeiger?

Zensur ist die – zumeist staatliche – Kontrolle von veröffentlichten oder zur Veröffentlichung bestimmten Presseerzeugnissen. Mit Vorzensur werden einschränkende Maßnahmen vor der Herstellung von Geisteswerken, insbesondere die Abhängigkeit der Veröffentlichung von einer behördlichen Vorprüfung und Genehmigung des Inhalts, bezeichnet. Das in der BRD ausnahmslos geltende Zensurverbot gilt für die Vorzensur. So nachzulesen im Lexikon „Das aktuelle wissen.de“.

Das Grundrecht der Pressefreiheit und seine Verwirklichung ist ein geistiges Element zur Meinungsbildung in der freiheitlich-demokratischen pluralistischen Gesellschaft. Es findet seine Grenzen durch allgemeine Gesetze zum Schutz der Jugend und durch das Recht der persönlichen Ehre.

Bilden Sie sich selbst Ihre Meinung, ob es sich bei der Kürzung unseres nachfolgenden Beitrags für den Köngener Anzeiger am 10.06.2009 um Zensur handelt. Ich meine Ja. Und war diese Zensur gerechtfertigt? Ich meine nein.

-->Hier finden Sie den Vorabzug des Artikels mit den von der Gemeinde vorgenommenen Kürzungen

Gerhard Gorzellik

Ortsvereins- und Fraktionsvorsitzender

 

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