Offener Brief der SPD Köngen
An die Lärmschutzbeauftragte
der Landesregierung Baden- Württemberg
Offener Brief der SPD Köngen
An die Lärmschutzbeauftragte
der Landesregierung Baden- Württemberg
Offener Brief der SPD Köngen
An die Lärmschutzbeauftragte
der Landesregierung Baden-Württemberg
Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Frau MdL Gisela Splett
Postfach 10 34 52
70029 Stuttgart
Köngen, den 12.03.2013
Lärmschutz an der A 8 Gemarkung Köngen
Sehr geehrter Frau Staatssekretärin Splett,
die verkehrsgünstige Lage der Gemeinde Köngen unmittelbar an der A 8 und der B 313 bringt
sicher so manchen Vorteil. Der nicht zu überhörende Nachteil ist allerdings der Verkehrslärm,
mit dem Köngen, bei stetig steigendem Verkehrsaufkommen auf diesen Fernstraßen, seit
vielen Jahren kämpft. Ein Blick auf die aktuelle Lärmkarte für Köngen bei der Landesanstalt für
Umwelt, Messungen und Naturschutz wird Ihnen die hohe Lärmbelastung verdeutlichen.
In den vergangenen Jahren haben sich die Gemeindeverwaltung, Gemeinderat und Bürger
beim Land um einen verbesserten aktiven Lärmschutz bemüht. Leider ohne den aus unserer
Sicht nachhaltigen Erfolg. Deshalb plant die Gemeinde derzeit in Eigenregie ein Lärmschutz-
bauwerk (Wall und / oder Wand). Der damit verbundene Landverbrauch, der Eingriff in die
Natur und Landschaft und Fragen der Finanzierung sprechen dagegen. Denn es gibt
einfachere und kostengünstigere Maßnahmen, wie z.B. einen neuen Flüsterasphalt auf A8 und
B313 oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A8. Diese Lösungen werden seit
Jahren vom Land als Vertreter des Straßenbaulastträgers nicht realisiert. Bedauerlich, denn
neben der Lärmminderung bringt die Geschwindigkeitsbeschränkung auch mehr Sicherheit.
Wir, die SPD-Fraktion im Köngener Gemeinderat und der SPD Ortsverein hoffen, dass es mit
Ihrer Unterstützung als Lärmschutzbeauftragte der neuen Landesregierung Baden-
Württemberg gelingen kann, als erste schnelle und kostengünstige Lärmschutzmaßnahme für
Köngen 120 km/h oder, für den Lärmschutz noch wirksamer, 100 km/h als
Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn durchzusetzen. Ihre Aussage auf der Homepage des
MVI Baden-Württemberg: „Lärm ist gesundheitsschädlich. Deshalb nutzen wir die bestehenden
Spielräume des Straßenverkehrsrechts, um durch Geschwindigkeitsbeschränkungen und
Verkehrslenkungskonzepte für die Bevölkerung spürbare Verbesserungen zu erzielen“
ermuntert uns, Sie um Unterstützung zu bitten.
Gern laden wir Sie nach Köngen ein, damit Sie sich von der aktuellen Situation hier vor Ort ein
Bild machen können. Auch möchten wir mit Ihnen über zusätzliche Maßnahmen diskutieren.
Denn wir sind davon überzeugt, dass ein nachhaltiger Lärmschutz nur mit einem
Maßnahmenbündel, das auch schrittweise umgesetzt werden kann, verwirklicht wird. Die
Geschwindigkeitsbeschränkung sollte hier die erste, schnelle Maßnahme sein.
Wir hoffen auf Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Gerhard Gorzellik Tobias Buchmann
Fraktionsvorsitzender Ortsvereinsvorsitzender
Antwort Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (PDF)
Antwort der SPD Köngen:
An die Lärmschutzbeauftragte
der Landesregierung Baden-Württemberg
Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Frau MdL Gisela Splett
Postfach 10 34 52
70029 Stuttgart
Köngen, den 05.06.2013
Lärmschutz an der A 8 und der B 313 Gemarkung Köngen
Sehr geehrter Frau Staatssekretärin Splett,
für Ihr Schreiben vom 21.05.2013 dürfen wir uns zunächst bedanken.
Vielen Dank vor allem auch für Ihre Ankündigung, bei der in den Sommerferien 2013 anstehenden Sanierung der B 313 den lärmabsorbierenden Fahrbahnbelag SMA LA mit einer Lärmminderung von -4 dB (A) verwenden zu wollen und dass Sie sich deshalb beim Bund als Baulastträger der B 313 um die dafür erforderliche Einzelzustimmung bemühen wollen. Diese Gelegenheit nicht zu nutzen und die Fahrbahndecke durch einen „normalen“ nicht den Lärm mindernden Belag zu erneuern, wäre für uns und die Betroffenen auch nicht nachvollziehbar.
Ihre Ausführungen zum Lärmschutz an der A 8 mögen für Fachleute sicher korrekt sein. Betroffenen Anwohnern sind sie allerdings schwer zu vermitteln. Dies insbesondere vor dem Ihnen bereits in unserem letzten Schreiben geschilderten Hintergrund, dass die Gemeinde Köngen nach bisher vergeblichen Bemühungen um einen aktiven Lärmschutz die Planungen für ein Lärmschutzbauwerk (Wall und / oder Wand) selbst in die Hand genommen hat. Schließlich wurde in der Lärmminderungsplanung der Gemeinde der Verkehrslärm und in diesem Zusammenhang die A 8 als wesentlicher Störer festgestellt. Die Bewertungsgrundlage der Gutachter ist die Verkehrslärmschutzrichtlinie (16. BImSchV) und die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau). Die Richt- bzw. Orientierungswerte liegen hier für allgem. Wohngebiete bei 59 / 49 dB (A) Tag/Nacht bzw. 55 / 45 dB (A). Für einen erheblichen Teil der Wohnbebauung im der A 8 nahen Wohngebiet wurden Lärmwerte von 55 bis 65 dB(A) am Tag und 50 bis 55 dB (A) nachts ermittelt (Quelle: Lärmkartierung Baden-Württemberg 2007).
Wir sind Ihnen für eine ergänzende Erläuterung dankbar:
Unsere Einladung nach Köngen erneuern wir gern. Ich bin mir sicher, dass wir die vielen durchaus schwierigen Fragestellungen in einer interessanten Diskussion mit Ihnen klären können und vor allem so auch einer Antwort auf die Frage, wie ein nachhaltiger Lärmschutz in Köngen aussehen kann und welche Maßnahmen sinnvoll sind, näher kommen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez.
Gerhard Gorzellik Tobias Buchmann
Fraktionsvorsitzender Ortsvereinsvorsitzender