Herzliche Einladung an alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung 2025 am 21. Juli um 19.30 Uhr in der Zehntscheuer.
Den SPD-Vertretern/Vertreterinnen bei den Koalitionsverhandlungen wurde eine gute Arbeit bescheinigt. Mit dem nicht überragenden Ergebnis von 16,4 Prozent ist es gleichwohl gelungen, wesentliche SPD-Positionen zu verdeutlichen und unterzubringen.
Gleichwohl bestand Einigkeit darin, dass es insbesondere bei den Themenbereichen Rente und Klima mehr Ehrlichkeit und Deutlichkeit im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung bedürfe.
Für alle Anwesende war aber auch klar, dass es keine Option sei, aufgrund der gegebenen Sachlage gegen den Koalitionsvertrag zu stimmen. Wunsch ist, dass diese Koalition zeitnah zu einem konstruktiven Arbeitsverhältnis findet und in den wesentlichen Politikfeldern Ergebnisse zeitigt.
Das Ergebnis des Mitglieder-Votums ist wie folgt:
JA-Stimmen 169.725 = 84,6 %
Nein-Stimmen 30.912 = 15,4 %
Die Beteiligung lag bei 56 % . Damit wurde das notwendige Quorum erreicht und das Ergebnis des Mitgliedervotums ist bindend.
Die SPD stimmt dem Koalitionsvertrag zu!
Liebe Genossinnen und Genossen,
der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD liegt uns nun vor.
Bis zum 29.4. sind wir als SPD Mitglieder dazu aufgerufen, darüber abzustimmen.
Zur Diskussion über den Vertrag laden wir euch zu unserem nächsten Stammtisch ein.
Am 28. April um 19.30 Uhr
im Restaurant Albblick.
(!Achtung: der ursprünglich geplante Termin war der 29.4!)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Scholz,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates und der Verwaltung,
sehr geehrte Damen und Herren,
Nach einem Jahr der Veränderungen hat nun das Jubiläumsjahr „950 Jahre Köngen“ begonnen. Ein Jahr mit vielen Feierlichkeiten aber auch ein Jahr mit wichtigen Weichenstellungen.
„Prüfe alles und behalte das Gute.“ Die Jahreslosung 2025 der evangelischen Christen könnte auch für die Entscheidungen der bürgerlichen Gemeinde eine hilfreiche Richtschnur sein.
Wir hatten deshalb im Januar mit unseren Haushaltsanträgen Prüfaufträge zur Wohnraumversorgung in den Gemeinderat eingebracht.
So haben wir die Prüfung beantragt, ob für Köngen ein Wohnraummangel nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz festgestellt werden kann und ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung gegeben sind.
Die Klärung dieser Sachverhalte halten wir angesichts der Diskussion im Gemeinderat zur Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen und im Hinblick darauf, dass lt. Mikrozensus 2022 173 Wohnungen in Köngen nicht genutzt werden, für notwendig. Der Prüfantrag wurde leider mehrheitlich abgelehnt – von der Verwaltung wegen dem damit verbundenen zusätzlichen Aufwand.